5.5. Wird den Parteien die Erfüllung der Leistungspflichten durch unvorhersehbare Umstände, auf die sie keinen Einfluss haben und deren Abwendung mit einem angemessenen technischen oder wirtschaftlichen Aufwand nicht erreicht werden kann (insbesondere höhere Gewalt wie z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Arbeitskampfmaßnahmen, hoheitliche Anordnungen), wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht, so sind die Parteien von ihren vertraglichen Leistungspflichten befreit, solange diese Umstände und deren Folgen nicht endgültig beseitigt sind.
5.6. Der Betreiber ist bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsversorgung des Ladepunktes von einer gegenüber dem Nutzer bestehenden Leistungspflicht befreit, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses handelt. Dies gilt auch, soweit und solange der Netzbetreiber den Netzanschluss und/oder die Anschlussnutzung für die Ladeeinrichtung auf eigene Initiative unterbrochen hat. Schadensersatzansprüche des Nutzers gegen den Betreiber bleiben für den Fall unberührt, dass den Betreiber an der Unterbrechung ein Verschulden trifft.
6. Haftung
6.1. Die Haftung der Parteien sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde; dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).
6.2. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung auf den Schaden, den die haftende Partei bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die sie kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen.
6.3. Der Betreiber haftet dem Nutzern nicht für Schäden am Fahrzeug des Nutzers, die dem Nutzern dadurch entstehen, dass die Ladepunkte entgegen der Bedienungsanleitung an den Ladepunkten oder auf sonstige unsachgemäße Weise benutzt werden.
6.4. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
7. Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten / Widerspruchsrecht
7.1. Verantwortlicher im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz (z. B. Datenschutz-Grundverordnung – DS-GVO, Bundesdatenschutzgesetz – BDSG) für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Nutzers ist: Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH, Heidenstraße 6, 17034 Neubrandenburg.
7.2. Der Datenschutzbeauftragte des Betreibers steht dem Nutzer für Fragen zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten unter datenschutz@neuwoges.de zur Verfügung.
7.3. Der Betreiber verarbeitet folgende Kategorien personenbezogener Daten: Daten zur Authentifizierung und Autorisierung des Nutzers sowie Daten zu den Ladevorgängen, die die Abrechnungsgrundlage mit dem Mobilitätsanbieter des Nutzers bilden.
Der Betreiber verarbeitet die personenbezogenen Daten des Nutzers zu den folgenden Zwecken und auf folgenden Rechtsgrundlagen:
7.3.1. Erfüllung des mit dem Mobilitätsanbieter des Nutzers abgeschlossenen Vertrags auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b)
DS-GVO.
7.3.2. Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (z. B. wegen handels- oder steuerrechtlicher Vorgaben) auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO.
7.4. Eine Offenlegung bzw. Übermittlung der personenbezogenen Daten des Nutzers erfolgt – im Rahmen der in Ziffer 7.3. genannten Zwecke – ausschließlich gegenüber folgenden Empfängern bzw. Kategorien von Empfängern: E-Mobilitätsanbietern
7.5. Zudem verarbeitet der Betreiber personenbezogene Daten, die er von den in Ziffer 7.4 genannten Empfängern bzw. Kategorien von Empfängern erhält. Er verarbeitet auch personenbezogene Daten, die er aus öffentlich zugänglichen Quellen, z. B. aus Grundbüchern, Handelsregistern, und dem Internet zulässigerweise gewinnen durfte.
7.6. Eine Übermittlung der personenbezogenen Daten an oder in Drittländer oder an internationale Organisationen erfolgt nicht.
7.7. Die personenbezogenen Daten des Nutzers werden zu den unter Ziffer 7.3. genannten Zwecken solange gespeichert, wie dies für die Erfüllung dieser Zwecke erforderlich ist.
7.8. Der Nutzer hat gegenüber dem Betreiber Rechte auf Auskunft über seine gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 DS-GVO); Berichtigung der Daten, wenn sie fehlerhaft, veraltet oder sonst wie unrichtig sind (Art. 16 DS-GVO); Löschung, wenn die Speicherung unzulässig ist, der Zweck der Verarbeitung erfüllt und die Speicherung daher nicht mehr erforderlich ist oder der Nutzer eine erteilte Einwilligung zur Verarbeitung bestimmter personenbezogener Daten widerrufen hat (Art. 17 DS-GVO); Einschränkung der Verarbeitung, wenn eine der in Art. 18 Abs. 1 lit. a) bis d) DS-GVO genannten Voraussetzungen gegeben ist (Art. 18 DS-GVO), Datenübertragbarkeit der vom Nutzer bereitgestellten, ihn betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 20 DS-GVO), Recht auf Widerruf einer erteilten Einwilligung, wobei der Widerruf die Rechtmäßigkeit der bis dahin aufgrund der Einwilligung erfolgten Verarbeitung nicht berührt (Art. 7 Abs. 3 DS-GVO) und Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO).
7.9. Der Nutzer muss diejenigen personenbezogenen Daten (vgl. Ziffer 7.3.) bereitstellen, die zur Authentifizierung, Autorisierung und Abrechnung des Nutzers erforderlich sind oder zu deren Erhebung der Betreiber gesetzlich verpflichtet ist. Ohne diese Daten kann der Vertrag des dritten Mobilitätsanbieters nicht erfüllt werden.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Diese Bedingungen sind abschließend. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
8.2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen davon unberührt.